AVG Grafikdesign

Allgemeine Vertragsgrundlagen Grafikdesign (AVG)
Die nach­fol­gen­den AVG gel­ten für alle an PHOTO+GRAPHICDESIGN erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als ver­ein­bart, wenn ihnen nicht umge­hend vor Auftragserteilung wider­spro­chen wird. Diese AVG gilt auch für alle künf­ti­gen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Sie gel­ten, auch wenn sie spä­ter nicht aus­drück­lich ein­be­zo­gen werden.

Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
Der Auftrag durch den Auftraggeber erfolgt durch Annahme des durch PHOTO+
GRAPHICDESIGN schrift­lich oder münd­lich unter­brei­te­ten Angebots. Ein erstell­tes Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung für 7 Tage frei­blei­bend, sofern nichts ande­res aus­drück­lich ver­ein­bart wurde. Ein erteil­ter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gege­be­nen Werkes und die Einräumung von Nutzungsrechten an die­sem Werk.

Soweit eine Freigabe/​Abnahme statt­zu­fin­den hat, gilt jeg­li­che werk­ver­trag­li­che
Leistung 3 Tage nach jewei­li­ger Lieferung als abge­nom­men, wenn nicht aus­drück­lich anders vereinbart.

Zusatzleistungen, die nicht ver­trag­lich fest­ge­legt sind, wer­den, wenn nicht etwas ande­res ver­ein­bart ist, nach Zeitaufwand geson­dert berech­net. Zusatzleistungen sind insbesondere:

• Content- und Datenpflege
• Backups bestehen­der Webseites
• Aktualisierungen/​Updates von Website Themes u. Plugins
• Sicherung von Datenbanken
• Dokumentationen jeg­li­cher Art
• Benutzerschulungen
• Beraterleistungen
• Reisekosten

Die von PHOTO+GRAPHICDESIGN genann­ten Termine und Fristen sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde. Zur Wahrung der Schriftform sind E‑Mails ausreichend.

Für erstellte Medien und Texte ist 1 gene­relle Änderungsphase im Leistungsumfang ent­hal­ten, in der der Kunde die gewünsch­ten Änderungen gesam­melt und im Detail zu beschrei­ben hat. Wünscht der Kunde anschlie­ßend wei­tere Änderungen, sind diese geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.

Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfang­rei­che Planungen und der­glei­chen wäh­rend der Vertragsdurchführung ändert und/​oder ergänzt, wird der Mehraufwand geson­dert ver­gü­tet und PHOTO+GRAPHICDESIGN von dar­aus resul­tie­ren­den Verbindlichkeiten gegen­über Dritten frei­ge­stellt. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begon­nene Arbeiten.

Tritt der Auftraggeber aus Gründen die PHOTO+GRAPHICDESIGN nicht zu ver­ant­wor­ten hat von einem Vertrag oder erteil­ten Auftrag zurück oder been­det die­sen vor­zei­tig, bleibt der Vergütungsanspruch von PHOTO+GRAPHICDESIGN davon unbe­rührt, abzüg­lich erspar­ter Aufwendungen.

Vergütung
Die Auftragssumme wird mit der Lieferung der Leistung (d.h. ins­be­son­dere die ver­ein­barte Online-​Veröffentlichung) zur Rechnungstellung fällig.

Ein vom Auftraggeber ver­schul­de­ter Verzug führt dabei nicht zu einem Aufschub der Rechnungstellung, diese erfolgt in die­sem Fall zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung.

Zahlungen sind nach Stellung der Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fäl­lig und ohne jeden Abzug (Skonto) zu leis­ten, sofern nicht ande­res ver­ein­bart ist. Alle Leistungen ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich gül­ti­gen Mehr-​wertsteuer in der jeweils gel­ten­den Höhe.

Werden die Entwürfe spä­ter oder in grö­ße­rem Umfang als ursprüng­lich vor­ge­se­hen genutzt, so ist PHOTO+GRAPHICDESIGN berech­tigt, die Vergütung für die Nutzung nach­träg­lich in Rechnung zu stel­len bzw. die Differenz zwi­schen der höhe­ren Vergütung für die Nutzung und der ursprüng­lich gezahl­ten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämt­li­che sons­ti­gen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kos­ten­pflich­tig, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist.

Werden die bestell­ten Arbeiten in Teilen abge­nom­men, so ist eine ent­spre­chende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fäl­lig. Erstreckt sich ein Auftrag über län­gere Zeit oder erfor­dert er vom Designer eine finan­zi­elle Vorleistung, so sind ange­mes­sene Abschlagszahlungen zu leis­ten, und zwar 13 der Gesamtvergütung nach Freigabe des Layouts, 13 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 13 nach Fertigstellung des Auftrags.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sons­tige Mitarbeit haben kei­nen Einfluß auf die Höhe der Vergütung und begrün­den kein Miturheberrecht.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berech­tigt, die zur Auftragserfüllung not­wen­di­gen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestel­len. Der Auftraggeber ver­pflich­tet sich, PHOTO+GRAPHICDESIGN ent­spre­chende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PHOTO+GRAPHICDESIGN abge­schlos­sen wer­den, ver­pflich­tet sich der Auftraggeber, PHOTO+GRAPHICDESIGN im Innenverhältnis von sämt­li­chen Verbindlichkeiten frei­zu­stel­len, die sich aus dem Vertragsabschluß erge­ben. Dazu gehört ins­be­son­dere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für tech­ni­sche Nebenkosten, ins­be­son­dere für spe­zi­elle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter­neh­men und mit dem Auftraggeber abge­spro­chen sind, sind vom Auftraggeber zuerstatten.

PHOTO+GRAPHICDESIGN erhält als Fahrtkostenersatz für eine Geschäftsreise bei Benutzung des eige­nen Kraftfahrzeuges für jeden gefah­re­nen Kilometer einen Betrag in Höhe von 0,40 EUR, zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer. Die Koste für Hotel, Mietwagen, Taxi oder öffent­li­chen Nahverkehr wer­den nach tat­säch­li­chem Aufwand abge­rech­net. Tagesspesen wer­den gemäß den steu­er­lich aner­kann­ten Sätzen berech­net. Weitere Auslagen, Sach- und Reisekosten wer­den geson­dert
berech­net, jeweils zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen wer­den nur Nutzungsrechte ein­ge­räumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Alle Arbeitsunterlagen, elek­tro­ni­sche Daten und Aufzeichnungen, die von PHOTO+GRAPHICDESIGN im Rahmen der Auftragserarbeitung anfer­tigt wur­den und/​oder anfer­ti­gen lässt, sowie sämt­li­che Rechte an die­sen Arbeitsunterlagen ver­blei­ben bei PHOTO+GRAPHICDESIGN. Ein Anspruch auf Herausgabe und/​oder Aufbewahrung besteht nicht. Der Kunde erhält ins­be­son­dere kein Nutzungsrecht an den in die­sen Arbeitsunterlagen ent­hal­te­nen Bildern, Zeichnungen und/​oder Grafiken sowie Präsentationen, Roh- und Arbeitsdateien und Prototypen. Wünscht der Kunde die Übertragung ent­spre­chen­der Nutzungsrechte, die Herausgabe oder die Aufbewahrung ent­spre­chen­der Arbeitsunterlagen in Form von elek­tro­ni­schen Daten oder Aufzeichnungen, so bedarf dies eine geson­derte Vereinbarung und Vergütung.

Der Kunde hat kei­nen Anspruch auf eine Übergabe von Roh- oder Arbeitsdateien.

Belegmuster
Von allen gedruckten/​vervielfältigten Arbeiten über­läßt der Auftraggeber PHOTO+GRAPHICDESIGN 5 Belegexemplare unent­gelt­lich. Der Designer ist berech­tigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk), der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerich­tet ist.

Der Designer über­trägt dem Auftraggeber die für den jewei­li­gen Zweck erfor­der­li­chen Nutzungsrechte. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, wird jeweils nur das ein­fa­che Nutzungsrecht über­tra­gen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schrift­li­chen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­stän­di­ger Bezahlung der Vergütung über.

Wenn das Nutzungsrecht einer Dienstleistung bereits in Anspruch genom­men wird aber die Dienstleistung noch nicht ver­gü­tet wurde, kann das Nutzungsrecht bis zur voll­stän­di­gen Vergütung nach § 31a UrhG wider­ru­fen werden.

Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erwor­be­nen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schrift­li­chen Zustimmung.

Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu wer­den. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berech­tigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höhe­ren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der ver­ein­bar­ten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-​Leistungen SDSt/​AGD übli­chen Vergütung. Das Recht, einen höhe­ren Schaden bei Nachweis gel­tend zu machen, bleibt unberührt.

Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Schaden ent­stan­den ist, ist die Höhe des Schadenersatzes ent­spre­chend anzupassen.

PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berech­tigt, den Auftraggeber zu Werbezwecken (Eigenwerbung) und im Rahmen von Wettbewerben als Referenzkunden zu benennen.

Haftung
PHOTO+GRAPHICDESIGN haf­tet für ent­stan­dene Schäden an ihm über­las­se­nen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit.

PHOTO+GRAPHICDESIGN ver­pflich­tet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorg­fäl­tig aus­zu­su­chen und anzu­lei­ten. Darüber hin­aus haf­tet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

Sofern PHOTO+GRAPHICDESIGN not­wen­dige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jewei­li­gen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von PHOTO+GRAPHICDESIGN und haf­tet nur für eige­nes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, über­nimmt die­ser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Für die vom Auftraggeber frei­ge­ge­be­nen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen ent­fällt jede Haftung für PHOTO+GRAPHICDESIGN.

Für die wettbewerbs- und waren­zei­chen­recht­li­che Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haf­tet der Designer nicht.

Beanstandungen offen­sicht­li­cher Mängel sind inner­halb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schrift­lich beim Designer gel­tend zu machen. Alle ande­ren Mängel ver­jäh­ren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

Das Risiko der recht­li­chen Zulässigkeit der Tätigkeit von PHOTO+GRAPHICDESIGN wird vom Auftraggeber getra­gen. PHOTO+GRAPHICDESIGN ist nicht ver­pflich­tet, über­las­se­nes Arbeitsmaterial dahin­ge­hend zu über­prü­fen, ob sie recht­lich zuläs­sig sind oder Rechte Dritter, ins­be­son­dere Urheber‑, Bild- und sons­tige Nutzungsrechte, Namens- und Markenrechte etc. ver­let­zen. Insbesondere gilt dies auch für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Auftraggeber gestellt wer­den. Der Kunde stellt PHOTO+GRAPHICDESIGN inso­weit von sämt­li­chen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den übli­chen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regel­mä­ßi­ger und gefahr­ent­spre­chen­der Anfertigung von Sicherungskopien ein­ge­tre­ten wäre.

Ansprüche des Auftraggebers wegen offen­sicht­li­cher Mängel sind aus­ge­schlos­sen, wenn der Kunde den Mangel nicht inner­halb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Leistung anzeigt.

Geheimhaltung/​Datenschutz
PHOTO+GRAPHICDESIGN und der Kunde sind über sämt­li­che wäh­rend der Vertragserfüllung bekannt­ge­wor­de­nen Angaben, Umstände und Informationen über die jeweils andere Partei zur Verschwiegenheit ver­pflich­tet und tra­gen Sorge dafür, dass erlangte Kenntnisse und Informationen Dritten nicht zugäng­lich sind.

Kündigung
Der Vertrag kann, soweit keine abwei­chende Vereinbarung getrof­fen wurde, von bei­den Vertragsparteien jeder­zeit mit Wirkung für die Zukunft gekün­digt wer­den. Die bis dahin erbrach­ten Leistungen sind voll­stän­dig zu ver­gü­ten, als Bemessungsgrundlage die­nen die Aufzeichnungen (ins­be­son­dere Zeiterfassungen) von PHOTO+GRAPHICDESIGN.

Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt hier­von unberührt.

Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zah­len­den Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jewei­li­gen gesetz­li­chen Höhe hinzu.

Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit ein­zel­ner Bestimmungen die­ser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übri­gen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist München/​Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber kei­nen all­ge­mei­nen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sei­nen Sitz oder gewöhn­li­chen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland ver­legt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.

Allgemeine Vertragsgrundlagen Graphicdesign (AVG)
Die nach­fol­gen­den AVG gel­ten für alle von PHOTO+GRAPHICDESIGN erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als ver­ein­bart, wenn ihnen nicht umge­hend vor Auftragserteilung wider­spro­chen wird. Diese AVG gilt auch für alle künf­ti­gen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Sie gel­ten, auch wenn sie spä­ter nicht aus­drück­lich ein­be­zo­gen werden.

Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
Der Auftrag durch den Auftraggeber erfolgt durch Annahme des durch PHOTO+
GRAPHICDESIGN schrift­lich oder münd­lich unter­brei­te­ten Angebots. Ein erstell­tes Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung für 7 Tage frei­blei­bend, sofern nichts ande­res aus­drück­lich ver­ein­bart wurde. Ein erteil­ter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gege­be­nen Werkes und die Einräumung von Nutzungsrechten an die­sem Werk.

Soweit eine Freigabe/​Abnahme statt­zu­fin­den hat, gilt jeg­li­che werk­ver­trag­li­che
Leistung 3 Tage nach jewei­li­ger Lieferung als abge­nom­men, wenn nicht aus­drück­lich anders vereinbart.

Zusatzleistungen, die nicht ver­trag­lich fest­ge­legt sind, wer­den, wenn nicht etwas ande­res ver­ein­bart ist, nach Zeitaufwand geson­dert berech­net. Zusatzleistungen sind insbesondere:

• Content- und Datenpflege
• Backups bestehen­der Webseites
• Aktualisierungen/​Updates von Website Themes u. Plugins
• Sicherung von Datenbanken
• Dokumentationen jeg­li­cher Art
• Benutzerschulungen
• Beraterleistungen
• Reisekosten

Die von PHOTO+GRAPHICDESIGN genann­ten Termine und Fristen sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde. Zur Wahrung der Schriftform sind E‑Mails ausreichend.

Für erstellte Medien und Texte ist 1 gene­relle Änderungsphase im Leistungsumfang ent­hal­ten, in der der Kunde die gewünsch­ten Änderungen gesam­melt und im Detail zu beschrei­ben hat. Wünscht der Kunde anschlie­ßend wei­tere Änderungen, sind diese geson­dert zu ver­ein­ba­ren und zu vergüten.

Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfang­rei­che Planungen und der­glei­chen wäh­rend der Vertragsdurchführung ändert und/​oder ergänzt, wird der Mehraufwand geson­dert ver­gü­tet und PHOTO+GRAPHICDESIGN von dar­aus resul­tie­ren­den Verbindlichkeiten gegen­über Dritten frei­ge­stellt. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begon­nene Arbeiten.

Tritt der Auftraggeber aus Gründen die PHOTO+GRAPHICDESIGN nicht zu ver­ant­wor­ten hat von einem Vertrag oder erteil­ten Auftrag zurück oder been­det die­sen vor­zei­tig, bleibt der Vergütungsanspruch von PHOTO+GRAPHICDESIGN davon unbe­rührt, abzüg­lich erspar­ter Aufwendungen.

Vergütung
Die Auftragssumme wird mit der Lieferung der Leistung (d.h. ins­be­son­dere die ver­ein­barte Online-​Veröffentlichung) zur Rechnungstellung fällig.

Ein vom Auftraggeber ver­schul­de­ter Verzug führt dabei nicht zu einem Aufschub der Rechnungstellung, diese erfolgt in die­sem Fall zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung.

Zahlungen sind nach Stellung der Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fäl­lig und ohne jeden Abzug (Skonto) zu leis­ten, sofern nicht ande­res ver­ein­bart ist. Alle Leistungen ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich gül­ti­gen Mehr-​wertsteuer in der jeweils gel­ten­den Höhe.

Werden die Entwürfe spä­ter oder in grö­ße­rem Umfang als ursprüng­lich vor­ge­se­hen genutzt, so ist PHOTO+GRAPHICDESIGN berech­tigt, die Vergütung für die Nutzung nach­träg­lich in Rechnung zu stel­len bzw. die Differenz zwi­schen der höhe­ren Vergütung für die Nutzung und der ursprüng­lich gezahl­ten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämt­li­che sons­ti­gen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kos­ten­pflich­tig, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist.

Werden die bestell­ten Arbeiten in Teilen abge­nom­men, so ist eine ent­spre­chende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fäl­lig. Erstreckt sich ein Auftrag über län­gere Zeit oder erfor­dert er vom Designer eine finan­zi­elle Vorleistung, so sind ange­mes­sene Abschlagszahlungen zu leis­ten, und zwar 13 der Gesamtvergütung nach Freigabe des Layouts, 13 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 13 nach Fertigstellung des Auftrags.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sons­tige Mitarbeit haben kei­nen Einfluß auf die Höhe der Vergütung und begrün­den kein Miturheberrecht.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berech­tigt, die zur Auftragserfüllung not­wen­di­gen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestel­len. Der Auftraggeber ver­pflich­tet sich, PHOTO+GRAPHICDESIGN ent­spre­chende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PHOTO+GRAPHICDESIGN abge­schlos­sen wer­den, ver­pflich­tet sich der Auftraggeber, PHOTO+GRAPHICDESIGN im Innenverhältnis von sämt­li­chen Verbindlichkeiten frei­zu­stel­len, die sich aus dem Vertragsabschluß erge­ben. Dazu gehört ins­be­son­dere die Übernahme der Kosten.

Auslagen für tech­ni­sche Nebenkosten, ins­be­son­dere für spe­zi­elle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter­neh­men und mit dem Auftraggeber abge­spro­chen sind, sind vom Auftraggeber zuerstatten.

PHOTO+GRAPHICDESIGN erhält als Fahrtkostenersatz für eine Geschäftsreise bei Benutzung des eige­nen Kraftfahrzeuges für jeden gefah­re­nen Kilometer einen Betrag in Höhe von 0,40 EUR, zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer. Die Koste für Hotel, Mietwagen, Taxi oder öffent­li­chen Nahverkehr wer­den nach tat­säch­li­chem Aufwand abge­rech­net. Tagesspesen wer­den gemäß den steu­er­lich aner­kann­ten Sätzen berech­net. Weitere Auslagen, Sach- und Reisekosten wer­den geson­dert
berech­net, jeweils zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen wer­den nur Nutzungsrechte ein­ge­räumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Alle Arbeitsunterlagen, elek­tro­ni­sche Daten und Aufzeichnungen, die von PHOTO+GRAPHICDESIGN im Rahmen der Auftragserarbeitung anfer­tigt wur­den und/​oder anfer­ti­gen lässt, sowie sämt­li­che Rechte an die­sen Arbeitsunterlagen ver­blei­ben bei PHOTO+GRAPHICDESIGN. Ein Anspruch auf Herausgabe und/​oder Aufbewahrung besteht nicht. Der Kunde erhält ins­be­son­dere kein Nutzungsrecht an den in die­sen Arbeitsunterlagen ent­hal­te­nen Bildern, Zeichnungen und/​oder Grafiken sowie Präsentationen, Roh- und Arbeitsdateien und Prototypen. Wünscht der Kunde die Übertragung ent­spre­chen­der Nutzungsrechte, die Herausgabe oder die Aufbewahrung ent­spre­chen­der Arbeitsunterlagen in Form von elek­tro­ni­schen Daten oder Aufzeichnungen, so bedarf dies eine geson­derte Vereinbarung und Vergütung.

Der Kunde hat kei­nen Anspruch auf eine Übergabe von Roh- oder Arbeitsdateien.

Belegmuster
Von allen gedruckten/​vervielfältigten Arbeiten über­läßt der Auftraggeber PHOTO+GRAPHICDESIGN 5 Belegexemplare unent­gelt­lich. Der Designer ist berech­tigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk), der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerich­tet ist.

Der Designer über­trägt dem Auftraggeber die für den jewei­li­gen Zweck erfor­der­li­chen Nutzungsrechte. Soweit nichts ande­res ver­ein­bart ist, wird jeweils nur das ein­fa­che Nutzungsrecht über­tra­gen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schrift­li­chen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­stän­di­ger Bezahlung der Vergütung über.

Wenn das Nutzungsrecht einer Dienstleistung bereits in Anspruch genom­men wird aber die Dienstleistung noch nicht ver­gü­tet wurde, kann das Nutzungsrecht bis zur voll­stän­di­gen Vergütung nach § 31a UrhG wider­ru­fen werden.

Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erwor­be­nen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schrift­li­chen Zustimmung.

Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu wer­den. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berech­tigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höhe­ren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der ver­ein­bar­ten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-​Leistungen SDSt/​AGD übli­chen Vergütung. Das Recht, einen höhe­ren Schaden bei Nachweis gel­tend zu machen, bleibt unberührt.

Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesent­lich gerin­ge­rer Schaden ent­stan­den ist, ist die Höhe des Schadenersatzes ent­spre­chend anzupassen.

PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berech­tigt, den Auftraggeber zu Werbezwecken (Eigenwerbung) und im Rahmen von Wettbewerben als Referenzkunden zu benennen.

Haftung
PHOTO+GRAPHICDESIGN haf­tet für ent­stan­dene Schäden an ihm über­las­se­nen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit.

PHOTO+GRAPHICDESIGN ver­pflich­tet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorg­fäl­tig aus­zu­su­chen und anzu­lei­ten. Darüber hin­aus haf­tet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

Sofern PHOTO+GRAPHICDESIGN not­wen­dige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jewei­li­gen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von PHOTO+GRAPHICDESIGN und haf­tet nur für eige­nes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, über­nimmt die­ser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Für die vom Auftraggeber frei­ge­ge­be­nen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen ent­fällt jede Haftung für PHOTO+GRAPHICDESIGN.

Für die wettbewerbs- und waren­zei­chen­recht­li­che Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haf­tet der Designer nicht.

Beanstandungen offen­sicht­li­cher Mängel sind inner­halb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schrift­lich beim Designer gel­tend zu machen. Alle ande­ren Mängel ver­jäh­ren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

Das Risiko der recht­li­chen Zulässigkeit der Tätigkeit von PHOTO+GRAPHICDESIGN wird vom Auftraggeber getra­gen. PHOTO+GRAPHICDESIGN ist nicht ver­pflich­tet, über­las­se­nes Arbeitsmaterial dahin­ge­hend zu über­prü­fen, ob sie recht­lich zuläs­sig sind oder Rechte Dritter, ins­be­son­dere Urheber‑, Bild- und sons­tige Nutzungsrechte, Namens- und Markenrechte etc. ver­let­zen. Insbesondere gilt dies auch für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Auftraggeber gestellt wer­den. Der Kunde stellt PHOTO+GRAPHICDESIGN inso­weit von sämt­li­chen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den übli­chen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regel­mä­ßi­ger und gefahr­ent­spre­chen­der Anfertigung von Sicherungskopien ein­ge­tre­ten wäre.

Ansprüche des Auftraggebers wegen offen­sicht­li­cher Mängel sind aus­ge­schlos­sen, wenn der Kunde den Mangel nicht inner­halb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Leistung anzeigt.

Geheimhaltung/​Datenschutz
PHOTO+GRAPHICDESIGN und der Kunde sind über sämt­li­che wäh­rend der Vertragserfüllung bekannt­ge­wor­de­nen Angaben, Umstände und Informationen über die jeweils andere Partei zur Verschwiegenheit ver­pflich­tet und tra­gen Sorge dafür, dass erlangte Kenntnisse und Informationen Dritten nicht zugäng­lich sind.

Kündigung
Der Vertrag kann, soweit keine abwei­chende Vereinbarung getrof­fen wurde, von bei­den Vertragsparteien jeder­zeit mit Wirkung für die Zukunft gekün­digt wer­den. Die bis dahin erbrach­ten Leistungen sind voll­stän­dig zu ver­gü­ten, als Bemessungsgrundlage die­nen die Aufzeichnungen (ins­be­son­dere Zeiterfassungen) von PHOTO+GRAPHICDESIGN.

Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt hier­von unberührt.

Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zah­len­den Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jewei­li­gen gesetz­li­chen Höhe hinzu.

Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit ein­zel­ner Bestimmungen die­ser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übri­gen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist München/​Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber kei­nen all­ge­mei­nen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sei­nen Sitz oder gewöhn­li­chen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland ver­legt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.

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