AVG Grafikdesign
Allgemeine Vertragsgrundlagen Grafikdesign (AVG)
Die nachfolgenden AVG gelten für alle an PHOTO+GRAPHICDESIGN erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend vor Auftragserteilung widersprochen wird. Diese AVG gilt auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Sie gelten, auch wenn sie später nicht ausdrücklich einbezogen werden.
Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
Der Auftrag durch den Auftraggeber erfolgt durch Annahme des durch PHOTO+
GRAPHICDESIGN schriftlich oder mündlich unterbreiteten Angebots. Ein erstelltes Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung für 7 Tage freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Ein erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes und die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
Soweit eine Freigabe/Abnahme stattzufinden hat, gilt jegliche werkvertragliche
Leistung 3 Tage nach jeweiliger Lieferung als abgenommen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Zusatzleistungen, die nicht vertraglich festgelegt sind, werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Zusatzleistungen sind insbesondere:
• Content- und Datenpflege
• Backups bestehender Webseites
• Aktualisierungen/Updates von Website Themes u. Plugins
• Sicherung von Datenbanken
• Dokumentationen jeglicher Art
• Benutzerschulungen
• Beraterleistungen
• Reisekosten
Die von PHOTO+GRAPHICDESIGN genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zur Wahrung der Schriftform sind E‑Mails ausreichend.
Für erstellte Medien und Texte ist 1 generelle Änderungsphase im Leistungsumfang enthalten, in der der Kunde die gewünschten Änderungen gesammelt und im Detail zu beschreiben hat. Wünscht der Kunde anschließend weitere Änderungen, sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen während der Vertragsdurchführung ändert und/oder ergänzt, wird der Mehraufwand gesondert vergütet und PHOTO+GRAPHICDESIGN von daraus resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen die PHOTO+GRAPHICDESIGN nicht zu verantworten hat von einem Vertrag oder erteilten Auftrag zurück oder beendet diesen vorzeitig, bleibt der Vergütungsanspruch von PHOTO+GRAPHICDESIGN davon unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Vergütung
Die Auftragssumme wird mit der Lieferung der Leistung (d.h. insbesondere die vereinbarte Online-Veröffentlichung) zur Rechnungstellung fällig.
Ein vom Auftraggeber verschuldeter Verzug führt dabei nicht zu einem Aufschub der Rechnungstellung, diese erfolgt in diesem Fall zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung.
Zahlungen sind nach Stellung der Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fällig und ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten, sofern nicht anderes vereinbart ist. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehr-wertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist PHOTO+GRAPHICDESIGN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer eine finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄3 der Gesamtvergütung nach Freigabe des Layouts, 1⁄3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄3 nach Fertigstellung des Auftrags.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PHOTO+GRAPHICDESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PHOTO+GRAPHICDESIGN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, PHOTO+GRAPHICDESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zuerstatten.
PHOTO+GRAPHICDESIGN erhält als Fahrtkostenersatz für eine Geschäftsreise bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges für jeden gefahrenen Kilometer einen Betrag in Höhe von 0,40 EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Koste für Hotel, Mietwagen, Taxi oder öffentlichen Nahverkehr werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Tagesspesen werden gemäß den steuerlich anerkannten Sätzen berechnet. Weitere Auslagen, Sach- und Reisekosten werden gesondert
berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die von PHOTO+GRAPHICDESIGN im Rahmen der Auftragserarbeitung anfertigt wurden und/oder anfertigen lässt, sowie sämtliche Rechte an diesen Arbeitsunterlagen verbleiben bei PHOTO+GRAPHICDESIGN. Ein Anspruch auf Herausgabe und/oder Aufbewahrung besteht nicht. Der Kunde erhält insbesondere kein Nutzungsrecht an den in diesen Arbeitsunterlagen enthaltenen Bildern, Zeichnungen und/oder Grafiken sowie Präsentationen, Roh- und Arbeitsdateien und Prototypen. Wünscht der Kunde die Übertragung entsprechender Nutzungsrechte, die Herausgabe oder die Aufbewahrung entsprechender Arbeitsunterlagen in Form von elektronischen Daten oder Aufzeichnungen, so bedarf dies eine gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Übergabe von Roh- oder Arbeitsdateien.
Belegmuster
Von allen gedruckten/vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber PHOTO+GRAPHICDESIGN 5 Belegexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk), der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Wenn das Nutzungsrecht einer Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wird aber die Dienstleistung noch nicht vergütet wurde, kann das Nutzungsrecht bis zur vollständigen Vergütung nach § 31a UrhG widerrufen werden.
Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berechtigt, den Auftraggeber zu Werbezwecken (Eigenwerbung) und im Rahmen von Wettbewerben als Referenzkunden zu benennen.
Haftung
PHOTO+GRAPHICDESIGN haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
PHOTO+GRAPHICDESIGN verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern PHOTO+GRAPHICDESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von PHOTO+GRAPHICDESIGN und haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für PHOTO+GRAPHICDESIGN.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von PHOTO+GRAPHICDESIGN wird vom Auftraggeber getragen. PHOTO+GRAPHICDESIGN ist nicht verpflichtet, überlassenes Arbeitsmaterial dahingehend zu überprüfen, ob sie rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber‑, Bild- und sonstige Nutzungsrechte, Namens- und Markenrechte etc. verletzen. Insbesondere gilt dies auch für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Auftraggeber gestellt werden. Der Kunde stellt PHOTO+GRAPHICDESIGN insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Leistung anzeigt.
Geheimhaltung/Datenschutz
PHOTO+GRAPHICDESIGN und der Kunde sind über sämtliche während der Vertragserfüllung bekanntgewordenen Angaben, Umstände und Informationen über die jeweils andere Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet und tragen Sorge dafür, dass erlangte Kenntnisse und Informationen Dritten nicht zugänglich sind.
Kündigung
Der Vertrag kann, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, von beiden Vertragsparteien jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten, als Bemessungsgrundlage dienen die Aufzeichnungen (insbesondere Zeiterfassungen) von PHOTO+GRAPHICDESIGN.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München/Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.
Allgemeine Vertragsgrundlagen Graphicdesign (AVG)
Die nachfolgenden AVG gelten für alle von PHOTO+GRAPHICDESIGN erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend vor Auftragserteilung widersprochen wird. Diese AVG gilt auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Sie gelten, auch wenn sie später nicht ausdrücklich einbezogen werden.
Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
Der Auftrag durch den Auftraggeber erfolgt durch Annahme des durch PHOTO+
GRAPHICDESIGN schriftlich oder mündlich unterbreiteten Angebots. Ein erstelltes Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung für 7 Tage freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Ein erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes und die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
Soweit eine Freigabe/Abnahme stattzufinden hat, gilt jegliche werkvertragliche
Leistung 3 Tage nach jeweiliger Lieferung als abgenommen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Zusatzleistungen, die nicht vertraglich festgelegt sind, werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Zusatzleistungen sind insbesondere:
• Content- und Datenpflege
• Backups bestehender Webseites
• Aktualisierungen/Updates von Website Themes u. Plugins
• Sicherung von Datenbanken
• Dokumentationen jeglicher Art
• Benutzerschulungen
• Beraterleistungen
• Reisekosten
Die von PHOTO+GRAPHICDESIGN genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zur Wahrung der Schriftform sind E‑Mails ausreichend.
Für erstellte Medien und Texte ist 1 generelle Änderungsphase im Leistungsumfang enthalten, in der der Kunde die gewünschten Änderungen gesammelt und im Detail zu beschreiben hat. Wünscht der Kunde anschließend weitere Änderungen, sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen während der Vertragsdurchführung ändert und/oder ergänzt, wird der Mehraufwand gesondert vergütet und PHOTO+GRAPHICDESIGN von daraus resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Tritt der Auftraggeber aus Gründen die PHOTO+GRAPHICDESIGN nicht zu verantworten hat von einem Vertrag oder erteilten Auftrag zurück oder beendet diesen vorzeitig, bleibt der Vergütungsanspruch von PHOTO+GRAPHICDESIGN davon unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Vergütung
Die Auftragssumme wird mit der Lieferung der Leistung (d.h. insbesondere die vereinbarte Online-Veröffentlichung) zur Rechnungstellung fällig.
Ein vom Auftraggeber verschuldeter Verzug führt dabei nicht zu einem Aufschub der Rechnungstellung, diese erfolgt in diesem Fall zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung.
Zahlungen sind nach Stellung der Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen fällig und ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten, sofern nicht anderes vereinbart ist. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehr-wertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist PHOTO+GRAPHICDESIGN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer eine finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄3 der Gesamtvergütung nach Freigabe des Layouts, 1⁄3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄3 nach Fertigstellung des Auftrags.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PHOTO+GRAPHICDESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PHOTO+GRAPHICDESIGN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, PHOTO+GRAPHICDESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zuerstatten.
PHOTO+GRAPHICDESIGN erhält als Fahrtkostenersatz für eine Geschäftsreise bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges für jeden gefahrenen Kilometer einen Betrag in Höhe von 0,40 EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Koste für Hotel, Mietwagen, Taxi oder öffentlichen Nahverkehr werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Tagesspesen werden gemäß den steuerlich anerkannten Sätzen berechnet. Weitere Auslagen, Sach- und Reisekosten werden gesondert
berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die von PHOTO+GRAPHICDESIGN im Rahmen der Auftragserarbeitung anfertigt wurden und/oder anfertigen lässt, sowie sämtliche Rechte an diesen Arbeitsunterlagen verbleiben bei PHOTO+GRAPHICDESIGN. Ein Anspruch auf Herausgabe und/oder Aufbewahrung besteht nicht. Der Kunde erhält insbesondere kein Nutzungsrecht an den in diesen Arbeitsunterlagen enthaltenen Bildern, Zeichnungen und/oder Grafiken sowie Präsentationen, Roh- und Arbeitsdateien und Prototypen. Wünscht der Kunde die Übertragung entsprechender Nutzungsrechte, die Herausgabe oder die Aufbewahrung entsprechender Arbeitsunterlagen in Form von elektronischen Daten oder Aufzeichnungen, so bedarf dies eine gesonderte Vereinbarung und Vergütung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Übergabe von Roh- oder Arbeitsdateien.
Belegmuster
Von allen gedruckten/vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber PHOTO+GRAPHICDESIGN 5 Belegexemplare unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk), der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Wenn das Nutzungsrecht einer Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wird aber die Dienstleistung noch nicht vergütet wurde, kann das Nutzungsrecht bis zur vollständigen Vergütung nach § 31a UrhG widerrufen werden.
Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
PHOTO+GRAPHICDESIGN ist berechtigt, den Auftraggeber zu Werbezwecken (Eigenwerbung) und im Rahmen von Wettbewerben als Referenzkunden zu benennen.
Haftung
PHOTO+GRAPHICDESIGN haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
PHOTO+GRAPHICDESIGN verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern PHOTO+GRAPHICDESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von PHOTO+GRAPHICDESIGN und haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für PHOTO+GRAPHICDESIGN.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von PHOTO+GRAPHICDESIGN wird vom Auftraggeber getragen. PHOTO+GRAPHICDESIGN ist nicht verpflichtet, überlassenes Arbeitsmaterial dahingehend zu überprüfen, ob sie rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber‑, Bild- und sonstige Nutzungsrechte, Namens- und Markenrechte etc. verletzen. Insbesondere gilt dies auch für Vorlagen, Fotos, Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Auftraggeber gestellt werden. Der Kunde stellt PHOTO+GRAPHICDESIGN insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Ansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Leistung anzeigt.
Geheimhaltung/Datenschutz
PHOTO+GRAPHICDESIGN und der Kunde sind über sämtliche während der Vertragserfüllung bekanntgewordenen Angaben, Umstände und Informationen über die jeweils andere Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet und tragen Sorge dafür, dass erlangte Kenntnisse und Informationen Dritten nicht zugänglich sind.
Kündigung
Der Vertrag kann, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, von beiden Vertragsparteien jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten, als Bemessungsgrundlage dienen die Aufzeichnungen (insbesondere Zeiterfassungen) von PHOTO+GRAPHICDESIGN.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München/Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.